ÖNORM EN 17639 img
Aktiv Normen | Herausgegeben: 01.08.2025

ÖNORM EN 17639

Safety of machinery - Cableway installations designed for the transport of material and specially designated persons - General safety requirements

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch

Verfügbare Ausführung: Elektronische PDF, Gedruckt

ab 222.50 EUR im E-Shop anzeigen

Detailinformationen

Bezeichnung: ÖNORM EN 17639

Ausgabedatum: 01.08.2025

Seiten: 68

Land: Österreichische technische Norm

Wo ist es zu kaufen?

Erhältlich auf www.technormen.de

Annotation

Dieses Dokument vom Typ einer C-Norm ist anzuwenden für ortsfeste und elektromotorisch angetriebene Seilbahnen als Einseil- oder Zweiseilpendelbahnen im ein- oder zweispurigen Betrieb zur Beförderung - von Gütern zur Ver- und Entsorgung von Schutz- und Berghütten und - von eigens benannten Personen. Die Besonderheit dieser Seilbahnen liegt in der geringen Nutzung (im Durchschnitt 6 Fahrten pro Betriebstag), in der niedrigen Geschwindigkeit (bis 4 m/s) und dem eingeschränkten Personenkreis, der die Seilbahn benutzt. Es besteht keine Beförderungspflicht. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für: - Seilbahnen, die hauptsächlich zur Beförderung von Personen entworfen, errichtet oder betrieben werden und der Verordnung (EU) 2016/424 unterliegen; - ortsveränderliche Seilbahnen; - Aufzüge; - Standseilbahnen; - ortsfeste und verfahrbare Ausrüstung, die ausschließlich Freizeit- und Vergnügungszwecken und nicht der Personenbeförderung dient; - Wasserskiliftanlagen; - land- und forstwirtschaftliche Anlagen; - Seilkran- und Krananlagen; - bergbauliche Anlagen oder andere zu industriellen Zwecken aufgestellte und genutzte Anlagen; - Bohranlagen. Dieses Dokument behandelt die signifikanten Gefährdungen, die beim Bau und Betrieb von den zuvor genannten Seilbahnen entstehen, und Maßnahmen zur Beseitigung dieser Gefährdungen oder ihrer Verminderung, sofern diese Seilbahnen bestimmungsgemäß eingesetzt werden und die verbleibende Restgefahr vom Hersteller vorhergesehen sowie in Kauf genommen wurde. Bei Änderungen an bestehenden Seilbahnen werden diese Änderungen im Hinblick auf ihre Sicherheitsrelevanz nach EN ISO 12100:2010 bewertet. Ergibt diese Bewertung, dass die beabsichtigten Änderungen keine wesentliche Änderung im Sinne der Maschinenrichtlinie darstellen, so gelten die Anforderungen dieses Dokumentes jedenfalls für die betroffenen Baugruppen/Bauteile. In den nachfolgenden Abschnitten wird aus Gründen der Vereinfachung nur noch das Wort Seilbahn für die von dieser Norm erfassten Anlagentypen verwendet. In diesem Dokument sind nicht behandelt: - Gefährdungen durch Lärm insbesondere durch die Freisetzung von Luftschall; - Gefährdungen durch Vibrationen; - Gefährdungen durch Explosionen; - Gefährdungen durch elektromagnetische Einflüsse (EMV). Die Anforderungen dieses Dokumentes gelten nicht für Einrichtungen und Systeme, die vor dem Erscheinungsdatum dieses Dokumentes hergestellt oder in Verkehr gebracht wurden.
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