ÖNORM B3800-5 img
Aktivní norma | Vydána: 15.01.2024

ÖNORM B3800-5

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 5: Verhalten von Fassaden im Brandfall - Anforderungen, Prüfungen und Bewertungen

Dostupné jazyky: Německy

Dostupné provedení: Elektronické PDF, Tištěné

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Podrobné informace

Označení: ÖNORM B3800-5

Datum vydání: 15.01.2024

Stran: 13

Země: Rakouská technická norma

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Anotace

Die vorliegende ÖNORM dient der Prüfung und Bewertung des Verhaltens von Fassaden im Brandfall, insbesondere der Einschätzung der Brandweiterleitung über die Fassadenoberfläche. Als angenommenes Szenario dient ein Vollbrand in einem Raum, der aus einem Fenster ausbricht und die anliegende Fassade angreift. Zur Bewertung wird jener Beitrag zur Brandausbreitung herangezogen, den die gegenständliche Fassadengestaltung (Form, Baustoffe, Montagesysteme u. a.) zusätzlich zur stets vorhandenen Ausbreitung bietet. Mit den Prüfergebnissen aus dieser ÖNORM kann vorhergesagt werden, ob eine Fassade eine Brandausbreitung ausgehend vom zweiten über dem Brandherd liegenden Geschoß begünstigt und ob aus diesem Bereich eine Gefährdung von Rettungsmannschaften insbesondere durch das Herabfallen großer Teile besteht. Nicht Gegenstand der Untersuchungen sind das Brandverhalten und allfällige Brandnebenerscheinungen, die bei einem Fensterausbrand im ersten über dem Primärbrandherd liegenden Geschoß hervorgerufen werden können. Der unmittelbare Anwendungsbereich liegt in der Prüfung von Außenwand-Wärmedämmverbundsystemen, vorgehängten, hinterlüfteten sowie vorgehängten, belüfteten Fassaden im Zusammenhang mit den Anforderungen, die in der OIB-Richtlinie 2 und der OIB-Richtlinie 2.3 formuliert sind. Nicht Gegenstand des vorliegenden Dokuments ist die Ermittlung der Feuerwiderstandsdauer. In dieser ÖNORM wird ausschließlich die Erfüllung der Schutzziele ż wirksame Einschränkung der Brandweiterleitung, ż kein Herabfallen großer Teile und ż keine Gefährdung von Rettungsmannschaften bewertet. Unbeschadet der Festlegungen dieser ÖNORM sind die baurechtlichen Vorschriften (z. B. Bauordnungen) einzuhalten.
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