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Aktivní norma | Vydána: 01.06.2003

ÖNORM EN ISO 15616-1

Abnahmeprüfungen für CO2-Laserstrahlanlagen zum Qualitätsschweißen und -schneiden - Teil 1: Grundlagen, Abnahmebedingungen (ISO 15616-1:2003)

Dostupné jazyky: Anglicky, Německy

Dostupné provedení: Elektronické PDF, Tištěné

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Podrobné informace

Označení: ÖNORM EN ISO 15616-1

Datum vydání: 01.06.2003

Stran: 16

Země: Rakouská technická norma

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Anotace

Dieser Teil der Europäischen Norm ist für CO2-Laserstrahlanlagen zum qualitativ hochwertigen Schweißen und Schneiden in zweidimensionaler Richtung (2D) anzuwenden. Der Hauptzweck dieser Norm ist, Anforderungen an die Abnahmeprüfungen von CO2-Laserstrahlanlagen vor oder während der Aufstellung entsprechend den Voraussetzungen des Anwenders zu vermitteln. Die Abnahmeprüfungen werden angewendet, um die Leistungsfähigkeit der CO2-Laserstrahlanlagen zu dokumentieren, geschweißte Verbindungen und Schnitte in gleichbleibender Qualität zu erzeugen. Diese Norm ist zur Erstellung von technischen Vorschriften für 2-dimensionale (2D) qualitativ hochwertige Schweißungen und Schnitte durch CO2-Laserstrahlanlagen zu verwenden. Diese Norm legt grundsätzliche Anforderungen fest. Zusätzliche Prüfungen und Anforderungen können in den technischen Vorschriften für CO2- Laserstrahlanlagen festgelegt werden. ANMERKUNG 1 Die technische Vorschrift für die CO2-Laserstrahlanlage bildet üblicherweise einen Teil des Vertrages und ist durch die beteiligten Partner (Hersteller der CO2-Laserstrahlanlage und dem Kunden/Anwender) zu vereinbaren. ANMERKUNG 2 Die Anforderungen können für qualitativ nicht so hochwertige Schnitte zu streng sein. Soweit geeignet, kann diese Norm jedoch auch für Prüfungen als Teil der Wartung angewendet werden. Wenn an einer CO2-Laserstrahlanlage Änderungen (Wiederaufstellen, Reparaturen, Änderungen der Betriebsart usw.) vorgenommen werden, die Einfluss auf die Abnahmeprüfung haben würden, können Wiederholungsprüfungen nötig sein, die sich auf die Einflussgrößen der Anlage beziehen, die durch derartige Änderungen beeinflusst werden. Wenn eine bereits abgenommene CO2-Laserstrahlanlage abgebaut wird (z. B. um ihren Aufstellungsort zu wechseln), können entsprechende Prüfungen, Bestätigungen gemäß den Mindestanforderungen nach 6.4 beinhalten.
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