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Aktivní norma | Vydána: 15.04.2022

ÖNORM EN ISO 19085-14

Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit - Teil 14: Fräsmaschinen für vierseitige Bearbeitung (ISO 19085-14:2021)

Dostupné jazyky: Anglicky, Německy

Dostupné provedení: Elektronické PDF, Tištěné

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Podrobné informace

Označení: ÖNORM EN ISO 19085-14

Datum vydání: 15.04.2022

Stran: 62

Země: Rakouská technická norma

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Anotace

Dieses Dokument stellt Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen für Fräsmaschinen für vierseitige Bearbeitung mit einer größtmöglichen Arbeitsbreite von 350 mm und einer größtmöglichen Geschwindigkeit des mechanischen Werkstückvorschubs von 200 m/min zur Verfügung, nachfolgend als "Maschinen" bezeichnet, die für den dauerhaften Einsatz in der Produktion geeignet sind und gestaltet sind zum Bearbeiten von Holz und Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz (siehe ISO 19085-1:2021, 3.2). Es behandelt alle im Anhang A aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf die Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen verwendet, eingestellt und gewartet werden; vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung wurde ebenfalls berücksichtigt. Ferner werden die Phasen Transport, Montage, Demontage, Rückbau und Verschrottung berücksichtigt. Es gilt auch für Maschinen, die mit einer oder mehreren der folgenden Einrichtungen / zusätzlichen Arbeitseinheiten ausgerüstet sind, deren Gefährdungen behandelt wurden: - Universalspindel; - Glasleisten-Trenneinheit; - feststehende oder bewegliche Werkstückauflage; - Werkzeug-Schnellwechselsystem; - Laserbeschriftungseinheit; - automatische Werkstück-Rückführeinrichtung; - Aufgabebehälter; - Beschickungsmagazin; - Abnahmetisch. Dieses Dokument behandelt keinerlei Gefährdungen im Zusammenhang mit: a) anderen Zuführeinrichtungen als Aufgabebehälter und Beschickungsmagazine; b) anderen Abnahmeeinrichtungen als Abnahmetische, ausgenommen Gefährdungen im Zusammenhang mit von der Maschine weggeschleuderten Teilen durch Bearbeitung im Gleichlauf; c) dem Ausschub von Werkstücken auf Maschinen mit einer Vorschubgeschwindigkeit von mehr als 60 m/min. d) Maschinen, die in Kombination mit irgendeiner anderen Maschine (als Teil einer Linie) eingesetzt werden. Es gilt nicht für Maschinen, die zur bestimmungsgemäßen Verwendung in potentiell explosiven Atmosphären vorgesehen sind, oder Maschinen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung hergestellt wurden.
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